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Das Boot in der Türkei überwintern: 5 Punkte

Ein Boot unter ausländischer Flagge darf in einer vom Ministerium für Kultur und Tourismus zertifizierten Marina oder Werft überwintern. Bevor Sie Boot und Land verlassen, prüfen Sie diese fünf Punkte.

1. Ist die Anlage zertifiziert?

Das Recht, bis zu fünf Jahre ohne weitere Genehmigung zu bleiben, gilt in Seetourismusanlagen mit einer Tourismusbetriebs- oder Teiltourismusbetriebsbescheinigung des Ministeriums. Für private Yachten kann das Ministerium um weitere fünf Jahre verlängern.

2. Der Transitlog gilt den ganzen Winter

Für Boote unter ausländischer Flagge, die in einer Seetourismusanlage überwintern, bleibt der Transitlog den ganzen Winter gültig. Bevor Sie in der neuen Saison wieder ablegen, prüfen wir mit Ihnen seinen Stand.

3. Wenn Sie das Land verlassen

Verlässt Eigner, Betreiber oder Kapitän die Türkei, übernimmt die Anlage die Verantwortung für das Boot und meldet dies ihrer Zollstelle und dem Hafenamt zur Eintragung in den Transitlog.

4. Den Liegeplatzvertrag nicht vergessen

Wird zwei Jahre nach Ende des Liegeplatzvertrags weder die Anlage kontaktiert noch der Vertrag verlängert, werden auf das Boot die Verwertungsvorschriften des Zollgesetzes angewandt.

5. Wer darf das Boot im Winter nutzen?

Eigner und von ihm schriftlich bevollmächtigte Personen dürfen es ohne gewerblichen Zweck für Fahrten, Sport und Freizeit nutzen; Gäste dürfen an Bord, wenn nichts bezahlt wird. An Tagen unter Fahrt gelten die Abgaberegeln der Blauen Karte.

Quellen: Verordnung über den Seetourismus (Deniz Turizmi Yönetmeliği), Artikel 42, 46 und 47; Amtsblatt (Resmî Gazete) vom 24.07.2009, Nr. 27298, geändert am 19.10.2022; Blaue Karte: Rundschreiben 2026/12 des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel. Nur zur Information. Verbindlich ist der im Amtsblatt veröffentlichte Text. Zuletzt geprüft: 26. Oktober 2026.