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HYPEYACHTING & TRAVEL Ratgeber

Wie lange darf ein Boot unter ausländischer Flagge in der Türkei bleiben?

Ein Boot unter ausländischer Flagge kann ohne weitere Genehmigung bis zu fünf Jahre in einer Marina oder an einem Landliegeplatz bleiben, die vom Ministerium für Kultur und Tourismus zertifiziert sind. Für private Yachten kann das Ministerium die Frist um weitere fünf Jahre verlängern.

Wofür gelten die fünf Jahre?

Die Verordnung gewährt sie für Überwinterung, Wartung und Reparatur, im Wasser oder an Land. Das Boot muss in einer zertifizierten Einrichtung des Seetourismus liegen, etwa in einer Marina oder an einem Landliegeplatz.

Kann ich das Boot zurücklassen und ausreisen?

Ja. Wenn Eigner, Betreiber oder Kapitän die Türkei verlassen, übernimmt die Einrichtung die Verantwortung für das Boot und meldet dies dem Zollamt und dem Hafenamt, damit es im Transitlog vermerkt wird.

Wer darf das Boot in dieser Zeit nutzen?

Der Eigner und Personen, die er schriftlich bevollmächtigt hat, dürfen das Boot mit Transitlog für Ausflüge, Sport und Freizeit nutzen, solange kein gewerblicher Zweck vorliegt. Türkische oder ausländische Gäste dürfen an Bord kommen, wenn dafür nichts bezahlt wird. Eine Yacht mit mehreren Eignern darf innerhalb eines Jahres von höchstens vier von ihnen genutzt werden; darüber hinaus erhebt das Ministerium einen Beitrag.

Was geschieht nach fünf Jahren?

Es gibt zwei Wege: Das Boot klariert aus der Türkei aus, oder für private Yachten wird beim Ministerium eine Verlängerung um fünf Jahre beantragt. Welcher Weg für Sie passt, planen wir am besten gemeinsam, bevor die Frist abläuft.

Quelle: Verordnung über den Seetourismus (Deniz Turizmi Yönetmeliği), Artikel 46 und 47; Amtsblatt (Resmî Gazete) vom 24.07.2009, Nr. 27298, geändert am 19.10.2022. Nur zur Information. Verbindlich ist der im Amtsblatt (Resmî Gazete) veröffentlichte Text. Zuletzt geprüft: 6. Oktober 2026.