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HYPEYACHTING & TRAVEL Mitteilung · 2026
Hände stempeln eine Vollmacht

Boot verleihen: die Vollmacht nach Anlage 1

Ein privates Boot darf nicht mehr auf Zuruf verliehen werden. Soll es jemand anderes als der Eigner führen, muss die Vollmacht nach Anlage 1 der Verordnung an Bord sein. Die Regel gilt seit dem 17. Juli 2026.

ThemaRegel
Wem das Boot überlassen werden darfEiner Person, die es führen darf, auf Zeit
VollmachtNach dem Muster in Anlage 1 der Verordnung; von einem Notar oder vom Hafenamt bestätigt
Ehepartner und KinderDie Vollmacht wird trotzdem ausgestellt, eine Bestätigung durch Notar oder Hafenamt ist nicht nötig
Gebühr für die Bestätigung im Hafenamt1.000 TL. Sie steigt jedes Jahr um den Neubewertungssatz.
Eigner, der ohne Vollmacht verleihtBußgeld von 2.500 TL je Meter der Gesamtlänge des Bootes
Wer ein Boot ohne Vollmacht führtAmateur-Seemannsschein für 6 Monate ausgesetzt
  • Private Boote dürfen in keinem Fall gewerblich genutzt werden. Auch ein Eigner, der sein Boot gewerblich nutzen lässt, zahlt 2.500 TL je Meter.
  • Boote von Vereinen und Stiftungen dürfen nur von Mitgliedern und Sportlern geführt werden, die der Verein oder die Stiftung schriftlich bevollmächtigt hat.
  • Wer seinen Schein in einem anderen Land erworben hat, darf im Rahmen dieses Scheins ebenfalls Boote führen, die ihm mit einer Vollmacht nach Anlage 1 überlassen wurden.

Quelle: Verordnung über die Ausrüstung privater Boote und die Befähigung ihrer Führer, Artikel 5, 14 und 18; Amtsblatt (Resmî Gazete) vom 17.01.2026, Nr. 33140. Sechs Monate nach der Veröffentlichung in Kraft getreten. Nur zur Information. Verbindlich ist der im Amtsblatt (Resmî Gazete) veröffentlichte Text. Zuletzt geprüft: 2. Oktober 2026.